Bei der Pensionskasse Freelance kannst du dich bereits ab einem freien Jahreseinkommen von mindestens 5‘000 Franken versichern lassen. Aber: Die Arbeitgebenden sind erst verpflichtet, die Hälfte der Pensionskassenbeiträge zu zahlen, wenn dein gesamter, bei allen Arbeitgebenden zusammen erzielter Jahreslohn 24'275 Franken (Stand 2023) übersteigt (Art. 46 BVG).
Ja, wer bereits bei einem arbeitgebenden Unternehmen obligatorisch versichert ist, kann sich trotzdem der Pensionskasse Freelance anschliessen und dort das zusätzliche Einkommen versichern.
Ja, damit das ganze Jahreseinkommen versichert ist, raten wir dir, auch diese Einkommen bei der Pensionskasse Freelance zu versichern. Die Beiträge sind steuerlich abzugsfähig.
Ja, auch Personen, die sozialversicherungstechnisch als Selbständigerwerbende gelten, sind bei der Pensionskasse Freelance herzlich willkommen.
Das Drei-Säulen-Prinzip der Altersvorsorge in der Schweiz besteht aus der AHV (1. Säule), der beruflichen Vorsorge (BVG, 2. Säule) und aus der privaten Vorsorge (Sparen 3a & 3b, 3. Säule). Die AHV ist für alle obligatorisch, die zweite Säule (BVG) für Angestellte. Weil Freelancer:innen aber meist von zahlreichen kleinen Aufträgen leben und keinen festen Lohn beziehen, fallen sie leicht durch die Maschen des sozialen Netzes. Die Pensionskasse Freelance schliesst diese Lücke.
Die berufliche Vorsorge, die 2. Säule, ist flexibel. Versicherte zahlen auf dem tatsächlich erzielten AHV-pflichtigen Einkommen Beiträge. Das heisst, wer weniger verdient und dies Freelance meldet, zahlt auch weniger Beiträge. Die Kosten für die Risikoversicherung (Tod und Invalidität) sind dank der kollektiven Lösung wesentlich günstiger als bei einer Privatversicherung.
Ein Einkauf verbessert die Leistungen im Alter. Unser Tipp: Besonders vorteilhaft ist es, sich über mehrere Jahre einzukaufen und so die Steuerprogression zu brechen. Die maximal mögliche Einkaufssumme wird jedes Jahr neu berechnet und auf dem Vorsorgeausweis ausgewiesen.
Von Gesetzes wegen hast du auch Anrecht darauf, einen Teil deiner Spargelder für den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum zu beziehen oder zu verpfänden. Die Bedingungen dafür sind in unserem «Reglement Wohneigentumsförderung» festgehalten.
Es genügt eine kurze Mitteilung, auf welchen Zeitpunkt hin die Versicherung aufgelöst werden soll und die Zahlungsadresse der neuen Pensionskasse oder des Freizügigkeitskontos. Achtung: die Risikoprämien sind geschuldet, bis du uns den Austritt aus der Kasse schriftlich mitteilst.
Die PK Freelance verfolgt eine längerfristige Anlagestrategie. Sie umfasst eine feste Verteilung der Gelder auf verschiedene Gefässe: Obligationen, Aktien, Immobilien, alternative Anlagen und Liquidität. Ausgeschlossen sind Investitionen in Rohstoffe und in derivative Finanzinstrumente – dies aus Risiko- und Nachhaltigkeitsüberlegungen.
Mit 38 Prozent machen Aktien den grössten Anteil der Vermögensanlagen aus, etwas mehr als ein Drittel davon sind Aktien von Schweizer Firmen. 32 Prozent der Gelder sind in Obligationen angelegt, 29 Prozent in Immobilien und ein Prozent sind liquide Mittel. Da die Bewertungen laufend schwanken, gibt die Anlagestrategie gewisse prozentuale Bandbreiten vor.
Mit deinen Vorsorgegeldern überträgst du uns eine grosse Verantwortung. Unser höchstes Ziel ist die Sicherheit, entsprechend wählen wir unsere Anlagen mit grösster Sorgfalt aus. Gleichzeitig möchten wir im Interesse unserer Versicherten auch eine möglichst hohe Rendite erzielen. Hier gilt es, ein gutes Gleichgewicht zu finden. Nicht zuletzt sehen wir uns aber auch in der Verantwortung, die uns anvertrauten Gelder nachhaltig anzulegen. Sämtliche Anlagen sind deshalb nach nachhaltigen Grundsätzen investiert.